Arbeitszeitregelungen


Arbeitszeit und Pausen

Jugendliche dürfen in der Regel nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden bzw. 8,5 Stunden, wenn an einzelnen Werktagen weniger gearbeitet wird. Ihre wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Werden Jugendliche 4,5 bis 6 Stunden beschäftigt, haben sie Anspruch auf insgesamt 30 Minuten Pause. Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden, so ist ihnen eine Pause von 60 Minuten zu gewähren. Die Dauer der Pausen muss dabei mindestens 15 Minuten betragen.

Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Eine Arbeitszeit von bis zu 10 Arbeitsstunden ist zulässig, wenn die über 8 Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich innerhalb von maximal 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Für erwachsene Arbeitnehmer ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten. Die Dauer der Pausen muss mindestens 15 Minuten betragen.


Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Werden Auszubildende länger beschäftigt als im Ausbildungsvertrag festgelegt, so handelt es sich um Überstunden, die durch Freizeitausgleich oder zusätzlicher Vergütung ausgeglichen werden.
Arbeitszeit und Berufsschule

Beginnt die Berufsschule vor 9:00 Uhr, dürfen Auszubildende vor Beginn der Berufsschule nicht im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden. Sie sind für den Berufsschulunterricht, für die Wegzeiten und für die Pausen freizustellen.

Bei Teilzeitunterricht (wenn die Berufsschule nicht in Blockform erfolgt) sind Jugendliche bei einem Schultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden für den Rest des Tages von der Ausbildung im Betrieb befreit. Erfolgt der Unterricht an mehreren Tagen pro Wochen, bestimmt der Betrieb den Tag an dem die Auszubildenden von der betrieblichen Ausbildung befreit sind. An den übrigen Tagen muss der Jugendliche seine betriebliche Ausbildung nach Schulbesuch aufnehmen. Die zeitliche Dauer ergibt sich aus der Differenz der täglichen betrieblichen Ausbildungsdauer und der Berufsschulzeit einschließlich der Pausen. Dabei gelten die Fahrtzeiten zwischen Wohnung, Berufsschule und Betrieb nicht als Ausbildungszeit.


Bei Blockunterricht, der eine ganze Kalenderwoche umfasst, kann der Betrieb Jugendliche maximal für zwei Stunden pro Woche in den Betrieb bestellen. Beträgt die Dauer des Blockunterrichts weniger als eine Kalenderwoche, gilt die Regelung zum Teilzeitunterricht.

Nach § 7 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist jeder Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Dies gilt auch für volljährige Auszubildende. § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt das Verfahren zur Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit bei Jugendlichen vor.

Auf die wöchentliche Ausbildungszeit werden angerechnet:
Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtstunden mit 8 Stunden
Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen mit 40 Stunden
alle anderen Berufsschulzeiten mit der tatsächlichen Unterrichtsdauer einschließlich Pausen

Für volljährige Auszubildende gilt die Freistellung nach § 7 BBiG, d.h. die Berufsschulzeit ersetzt die betriebliche Ausbildungszeit. Die Zeiten des Unterrichts sowie für Pausen und Wegezeiten zwischen Arbeitsstelle und Berufsschule muss die/der volljährige Auszubildende nicht nacharbeiten. Eine Anrechnung wie sie bei Minderjährigen vorgeschrieben ist, findet hier nicht mehr statt. Liegen die Berufsschulzeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten, kann dies dazu führen, dass eine/ ein volljähriger Auszubildende mehr als 40 Stunden pro Woche ableistet.

Beispiel:
Ein Friseurbetrieb hat montags seinen Ruhetag und somit alle Angestellten ihren freien Tag. Die Auszubildende hat montags ihren Berufsschultag mit 8 Schulstunden. Sie arbeitet somit die 8 Schulstunden mehr als die anderen Angestellten. Allerding darf gemäß Arbeitszeitgesetz eine regelmäßige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.


(Quelle: IHK Oldenburg)
Arbeitszeit und dienstliche Wegezeit

Zu den dienstlichen Wegezeiten zählen die Zeiten während der Arbeitszeit, die für unternommene Wege eines Arbeitnehmers aus betrieblichem Anlass innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes vorgenommen werden.

Werden Arbeitnehmer verpflichtet zunächst zur Betriebsstätte zu kommen, wo sie eingeteilt und in betriebseigenen Fahrzeugen zu auswärtigen Baustellen fahren, so gelten die Wegezeiten als Arbeitszeit (§2 Abs. 1 ArbZG im arbeitsschutzrechtlichen Sinne). Gleiches gilt, wenn vom Betrieb aus eine außerhalb liegende Baustelle angefahren wird und im Betrieb vorher und/oder nachher noch gearbeitet wird (z.B. Material einladen bzw. ausladen). In diesen Fällen beginnt und endet die Arbeitszeit in der Betriebsstätte. Bei langen Anfahrtswegen zu auswärtigen Bau- und Montagestellen bleiben jugendlichen Auszubildenden mit einer Höchstarbeitszeit von 8 bzw. 8,5 Stunden pro Tag nur noch wenig Arbeitszeit.

Keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG wäre, wenn Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, von ihrer Wohnung aus direkt zu den jeweiligen Baustellen zu fahren.

(Quelle: UDH Unternehmerverband Deutsches Handwerk)

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Beratungsangebote


Psychotherapie

Bei psychischen Problemen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Psychotherapie (etwa bei Angstzuständen, Panikstörungen, Depressionen etc.)

Die Psychotherapie wird in der Regel als Gesprächstherapie stattfinden, wobei es in der Ausrichtung Unterschiede gibt, je nachdem welche Art der Therapie sinnvoll ist, wie etwa psychoanalytische oder der verhaltenstherapeutische Ansätze.

Die Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei der Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen bezahlt. TeilnehmerInnen einer Psychotherapie werden daher auch als Patienten bezeichnet.

Während der Therapie finden in regelmäßigen Abständen zu vereinbarten Terminen die Gesprächssitzungen statt. Zu Beginn gibt es ein Anfangskontingent an Sitzungen, das aber nach Bedarf per Antrag weiter aufgestockt werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl für Erstgespräche als auch für Therapien an sich Wartezeiten bestehen, da der Bedarf durch die vorhandenen Kapazitäten nicht gedeckt werden können. Über diese Wartezeiten können die Therapeuten und Therapeutinnen sowie die Krankenkassen Auskunft geben.

Vorgehensweise:

Betroffene/ Patienten haben ein sog. "Erstzugangsrecht", d.h. sie können gleich zu einem Psycho-
therapeuten gehen. Bei der jeweiligen Krankenkasse gibt es eine Liste zugelassener Psycho-
therapeuten / Psychotherapeutinnen, meistens auch eine Warteliste in die man sich eintragen kann.

Jedem Patienten stehen vor Beginn einer Behandlung bis zu 5 unverbindliche Probesitzungen zur
Verfügung, die ggf. bei unterschiedlichen Therapeuten / Therapeutinnen durchgeführt werden können
bevor man sich auf einen Psychotherapeuten bzw. eine Psychotherapeutin festlegt und dort die
längerfristige Behandlung beginnt.

Bei dem oben genannten Zugangsweg schreibt der Therapeut eine Überweisung zum Hausarzt, der
einen sogenannten Konsiliarbericht verfasst, der notwendig für die Krankenkasse ist um eine
organische Grunderkrankung für die persönlichen psychischen Probleme auszuschließen, bzw. um
sicherzustellen, dass es keine Kontraindikation für eine Psychotherapie gibt.

Alternativ kann man sich von seinem Hausarzt im Vorfeld des Zugangs zur Therapie auch direkt
eine Überweisung für die Psychotherapie ausstellen lassen.

Anschließend erfolgt durch den Therapeuten / die Therapeutin für den man sich entschieden hat,
gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin die Antragstellung bei der jeweiligen Krankenkasse.
Der Antrag wird in der Regel bei vorhandener Kassenzulassung des Psychotherapeuten bzw. der
Psychotherapeutin genehmigt.
Suchtberatung

Die gesetzliche Schweigepflicht besteht für alle Mitarbeiter/Innen. Freiwilligkeit sowie die Entscheidung für Mitarbeit ist eine wichtige Vorrausetzung. Die Beratungs- und Behandlungsangebote sind grundsätzlich kostenfrei. Die Gesprächstermine erfolgen im Allgemeinen nach vorheriger Vereinbarung.

Folgende Einrichtungen bieten Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten an:


Gesundheitsamt

Zielgruppe:
Betroffene aller Suchtgruppen und deren Angehörige

Angebote:
Einzelberatung für Betroffene aller Suchtformen, auch für deren Angehörige
Vermittlung in und Vorbereitung auf stationäre Therapie
Präventionsangebote für Schulen, Vereine, Betriebe etc.

Kontakt:

Gesundheitsamt

Anschrift: Choisyring 5 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (06831) 444-700 (Zentrale)
E-Mail: sozialpsych@kreis-saarlouis.de
Website: https://www.kreis-saarlouis.de


Caritas

Zielgruppe:
Menschen, die Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen haben
Menschen, die bedingt durch Alkohol oder Medikamentenmissbrauch Störungen in der Partnerschaft haben

Angebote:
Einzelgespräche
Paar- und Familiengespräche
Beratung und Behandlung in Gruppen
Teilnahme an Selbsthilfegruppen
Durchführung ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen
Nachsorge
Elterngruppe

Kontakt:

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen
des Caritasverband für die Region Saar-Hochwald e.V.


Anschrift: Lisdorfer Straße 13 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 93 99 30
Fax: +49 (0 68 31) 93 99 40
E-Mail: info@caritas-saarlouis.de
Website: www.caritas-saarlouis.de
Kontaktzeiten: Mo - Do: 8:00-16:30Uhr / Fr: 8:00-12:30Uhr

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen
des Caritasverband für die Region Saar-Hochwald e.V. Dillingen


Anschrift: Neustraße 37 - 66763 Dillingen
Telefon: +49 (0 68 31) 9 86 94 14
Fax: +49 (0 68 31) 9 86 94 28
E-Mail: k.schmitt@caritas-dillingen-saar.de
Website: www.caritas-dillingen-saar.de
Kontaktzeiten: Mo - Do: 8:00-16:30Uhr / Fr: 8:00-12:30Uhr

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen
des Caritasverband für die Region Saar-Hochwald e.V. Lebach


Anschrift: Mottener Straße 61 - 66822 Lebach
Telefon: +49 (0 68 81) 5 25 24
E-Mail: m.nalbach@caritas-beratungszentrum-lebach.de
Website: www.caritas-beratungszentrum-lebach.de
Kontaktzeiten: Mo - Do: 8:00-16:30Uhr / Fr: 8:00-14:30Uhr


IANUA

Zielgruppe:
Suchtgefährdete
Schulen, Betriebe und sonstige Einrichtungen
Suchterkrankte
Angehörige, Bekannte oder Arbeitskollegen von Suchtgefährdeten bzw. Suchterkrankten
Suchterkrankte, die
nach Behandlungs-möglichkeiten suchen
eine ambulante Behandlung erwägen
in ihrem Umfeld bleiben möchten, um neben einer Behandlung ihrer Arbeit nachgehen zu können

Angebote:
Abklärung und Beratung in Einzelgesprächen
Teilnahme an Orientierungsgruppen
Ambulante Suchtrehabilitation (Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Rentenversicherung)
Vermittlung und Begleitung in qualifizierte Entzugsbehandlung
Motivationsarbeit in Gruppen
Einbezug der Angehörigen in die Behandlung
Kombiniert ambulante und stationäre Entwöhnungsbehandlung in Zusammenarbeit mit der Fachklinik
Thommener Höhe in Daun
Vorbereitung auf stationäre Suchtrehabilitation
Nachsorge und ambulante Weiterbehandlung nach stationärer Suchtrehabilitation
Präventionsarbeit und Beratung in Schulen, Betrieben und sonstigen Einrichtungen

Kontakt:

IUANA
Gesellschaft für Prävention und Sozialtherapie mbH


Anschrift: Lisdorfer Straße 2 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 46 00 55
Telefon: +49 (0 68 31) 46 00 56
Fax: +49 (0 68 31) 46 00 57
E-Mail: info@ianua-gps.de
Website: www.ianua-gps.de
Kontaktzeiten: Mo - Do: 8:00-12:30Uhr / Mo - Mi: 14:00-16:30Uhr / Do: 13:30-15:30Uhr (Spättermine möglich)
Schuldnerberatung

Die kostenfreien und anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Saarland befinden sich in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverband), der Verbraucherzentrale und der Kommunen (Landkreise, Regionalverband).


Mit Hilfe der Schuldner- und Insolvenzberatung sollen die durch Verschuldung verursachten Notlagen mit geeigneten Konzepten beseitigt werden. Die Beratung erfolgt entsprechend der individuellen Problemlage. Ziel ist es Schwierigkeiten zu erkennen und Selbsthilfepotentiale zu aktivieren. Hierzu werden Kenntnisse über die Lebenssituation der Ratsuchenden, Abläufe bei Institutionen (z.B. ARGE, Agentur für Arbeit, Gerichte) und Gläubigern sowie die aktive Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Personen und Gremien notwendig. Die Beratungsinhalte werden vertraulich behandelt.

Die Beratung umfasst:

Existenzsicherung
Psychosoziale, präventive Beratung
Klärung und Bewertung individueller Ursachen der Ver- und Überschuldung
Krisenintervention
Forderungsprüfung, Schuldnerschutzmaßnahmen
Haushaltsberatung
Regulierung und Entschuldung
Entwicklung von Sanierungskonzepten, z.B. Vergleiche, Ratenzahlungsvereinbarungen
Außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne im Sinne der Insolvenzordnung
Abwicklung von Sanierungskonzepten
Erstellen einer Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches
Hilfestellung bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens
Erstellen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Begleitung des Klienten im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
Abwicklung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Begleitung des Klienten im eröffneten Insolvenzverfahren
Begleitung des Klienten in der Wohlverhaltensphase
Nachbetreuung
Schwangerschaftsberatung

Anspruch auf Beratung


Anspruch auf unentgeltliche Beratung zum Thema Schwangerschaft haben jede Frau und jeder Mann. Neben Informationen werden praktische Hilfen und Betreuung nach der Geburt angeboten. Die BeraterInnnen unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch können sich Ratsuchende auch anonym informieren.


Schwangerschaftsberatung

Fragen zu allen Themen rund um die Schwangerschaft
Fragen zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
Aufzeigen von finanziellen und sozialen Hilfen
Beratung in Rechtsfragen
Information über Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und Kosten der Entbindung
Beratung bei Problemen in der Paarbeziehung
Beratung zu Fragen bei Fruchtbarkeitsproblemen oder zur Adoption
Hilfsangebote für behinderte Menschen und ihre Familien

Schwangerschaftskonfliktberatung

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung darf nur in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden. Sie ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.


Neben den Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs werden auch die körperlichen und seelischen Risiken erläutert. Nach einem Schwangerschaftsabbruch besteht der Anspruch auf Nachbetreuung.

Passendes Beratungsangebot auswählen

Ratsuchende können zwischen Beratungsangeboten verschiedener Träger auswählen. Freie und öffentliche Träger von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterscheiden sich nach ihrem Selbstverständnis.


Alle Träger beraten im Hinblick auf Durchführung und Inhalt der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Einige Träger z.B. die Trägerschaft der Caritasverbände bzw. des Sozialdienstes katholischer Frauen stellen keine Beratungsbescheinigung aus, da sie einen Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihrem Weltbild vereinbaren können.


Schwangeren- und Konfliktberatungsstellen:


Gesundheitsamt Saarlouis

Anschrift: Choisyring 5 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 44 47 00
Fax: +49 (0 68 31) 44 47 75
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-saarlouis.de
Kontaktzeiten: Mo - Fr: 8:30-15:30Uhr

Arbeiterwohlfahrt Zentrum für Beratung
Schwangerschaftsberatung und Sexualpädagogik


Anschrift: Prälat-Subtil Ring 3a - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 94 69 0
Fax: +49 (0 68 31) 94 69 33
E-Mail: spnzfbsaarlouis@lvsaarland.awo.org
Website: www.awo-saarland.de

Donum Vitae Beratungsstelle Saarlouis

Anschrift: Großer Markt 21 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 12 00 28
Fax: +49 (0 68 31) 12 87 60
E-Mail: saarlouis@donumvitae.org
Website: www.donumvitae.org
Kontaktzeiten: Mo + Mi: 8:30-12:30Uhr / Di + Do: 12:30-16:30Uhr



Beratungsstellen für allgemeine Schwangerenberatung des Caritasverband Saar-Hochwald:


Saarlouis

Anschrift: Lisdorfer Straße 13 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 93 99 0
E-Mail: info@caritas-saarlouis.de
Website: www.caritas-saarlouis.de
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Dillingen-Pachten

Anschrift: Neustraße 37 - 66763 Dillingen-Pachten
Telefon: +49 (0 68 31) 98 69 40
E-Mail: info@caritas-dillingen-saar.de
Website: www.caritas-dillingen-saar.de
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Lebach

Anschrift: Mottener Straße 61 - 66822 Lebach
Telefon: +49 (0 68 31) 53 86 61
E-Mail: info@caritas-beratungszentrum-lebach.de
Website: www.caritas-saarlouis.de
Sprechzeiten: Mo: 8:00-16:30Uhr / Mi + Do: 8:00-13:00Uhr
Lebensberatung/Sozialberatung

Bei persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die eigenständig nicht gelöst werden können, kann bei folgenden Trägern eine kostenfreie Beratung in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung zu den zuständigen Stellen und Behörden sowie Hilfestellung bei der Beantragung sozialer Hilfen.

Kontakt:

Lebensberatung Saarlouis

Angebote:
Erziehungsberatung
Säuglings- und Kleinkindberatung
Ehe- und Paarberatung
Trennungs- und Scheidungsberatung
Lebensberatung
Das Angebot kann persönlich oder als Onlineberatung in Anspruch genommen werden.

Lebensberatung Saarlouis

Anschrift: Titzstraße 17 - 66740 Saarlouis
Telefon: 06831 2577
Fax: 06831 122045

E-Mail: sekretariat.lb.saarlouis@bistum-trier.de

Unser Sekretariat ist für Sie da:
Montag bis Donnerstag:
09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung unter 06831 2577


Caritasverband Saar-Hochwald e.V.

Ansprechpartner: Wolfgang Lepage
Anschrift: Neustraße 37 - 66763 Dillingen
Telefon: +49 (0 68 31) 98 69 42 3
Telefon: +49 (0 68 31) 98 69 42 8
E-Mail: w.lepage@caritas-dillingen-saar.de
Website: www.caritas-saarlouis.de


Bistum Trier

AnsprechpartnerInnen: Jennifer Caspers, Franz-Joseph Koch, Natascha Kuhlmann

Anschrift: Lothringer Straße 13 - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 25 77
Telefon: +49 (0 68 31) 12 20 45
E-Mail: jennifer.caspers@bgv-trier.de
E-Mail: franz-joseph.koch@bgv-trier.de
E-Mail: natascha.kuhlmann@bgv-trier.de
Website: www.lebensberatung.info


Zentrum für Beratung Saarlouis

Ansprechpartnerin: Anja Klein
Anschrift: Prälat-Subtil-Ring 3a - 66740 Saarlouis
Telefon: +49 (0 68 31) 94 69 0
Mobil: 0175 570 55 68
Fax: +49 (0 68 31) 94 69 33


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Fallbeispiele für mögliche Unterstützungsleistungen

Schwierigkeiten im schulischen/theoretischen Bereich:

Die Friseurmeisterin Fr. S. hat seit 01. August die 16-jährige Sarah als Auszubildende eingestellt. Fr. S. ist mit den betrieblichen Leistungen von Sarah sehr zufrieden. Um sich einen Überblick über die schulischen Leitungen ihrer Auszubildenden zu verschaffen, lässt sie sich im November die Klassenarbeiten vorlegen. In den meisten Hauptfächern hat Sarah die Zensuren "mangelhaft". Fr. S. spricht Sarah auf die schlechten Noten an. Die junge Frau beteuert für die Klassenarbeiten gelernt zu haben, aber besonders in Mathematik und Chemie Verständnisprobleme zu haben. Zu Hause kann Sarah niemand bei den schulischen Schwierigkeiten unterstützen und auch Fr. S. hat nur begrenzt Zeit mit ihr den Schulstoff nachzuarbeiten.


Während der Ausbildung können Auszubildende kostenlose Unterstützung im schulischen Bereich erhalten. Unter der Rubrik Unterstützungsleistungen während der Ausbildung erhält die Friseurmeisterin entsprechende Informationen.


Da Sarah eine Mitschülerin kennt, die bereits ausbildungsbegleitende Hilfen erhält, möchte sie diese gerne in Anspruch nehmen. Sarah vereinbart mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit einen Termin bei der sie ihre Klassenarbeiten vorlegt und die Notwendigkeit der Hilfe bespricht. Nach einigen Wochen kann Sarah zweimal pro Woche den Stützunterricht gemeinsam mit ihrer Mitschülerin besuchen und verbessert in der nächsten Klassenarbeit in Fachkunde ihre Note auf "befriedigend".



Verschuldung:

Der 21-jährige Denis absolviert seit zwei Jahren eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker im Autohaus Z. Bisher war der Inhaber Hr. Z. mit seinem Auszubildenden sehr zufrieden., doch seit acht Wochen fehlt Denis häufig im Betrieb. Zudem informierte der Berufsschullehrer von Denis Hr. Z. darüber, dass dieser seit einigen Wochen häufig in der Berufsschule fehlt. Hr. Z. spricht den jungen Mann auf die vielen Fehlzeiten an und erkundigt sich nach dem Grund. Denis reagiert sehr verschlossen und begründet die Fehlzeiten mit Krankheit. Kurze Zeit darauf erfährt Hr. Z. vom Werkstattmeister Hr. T., dass Denis ihm seit über einem Monat 20,- Euro schulde, er ihn bereits mehrfach darauf angesprochen hatte, aber stets von Denis vertröstet worden war. Auch hat Denis den monatlichen Beitrag zur Kaffeekasse und die Rechnung für ein Ersatzteil für sein Auto noch nicht gezahlt. Hr. Z. bittet Denis daraufhin zu einem Gespräch in sein Büro und spricht ihn auf die ausstehenden Zahlungen an. Denis gesteht seinem Chef, dass er große Geldsorgen hat und nicht mehr weiß, wie er alle Rechnungen zahlen soll. Denis hat seit einem Jahr eine eigene Wohnung und hatte die komplette Einrichtung auf Raten gekauft. Gleichzeitig hatte er sich ein neues Handy und ein gebrauchtes Auto gekauft. Mittlerweile hat Denis bereits Mitte des Monats gar kein Geld mehr zur Verfügung und hat sein Konto überzogen. Er fehlte so häufig im Betrieb und in der Schule, da er kein Geld für die Fahrtkosten bzw. Benzin hatte.


Kostenfreie Schuldnerberatungsstellen, die helfen die Existenz zu sichern, die Ursachen von Überschuldung zu klären und bei der Regulierung und Entschuldung unterstützen sind unter Schuldnerberatung gelistet.



Schwangerschaft während der Ausbildungszeit:

Die 20-jährige Nina hat gerade ihre Zwischenprüfung als Floristin abgelegt als sie bemerkt, dass sie schwanger ist. Die junge Frau befürchtet ihre Ausbildung in ihrem Traumberuf nicht fortführen zu können, da sie außer ihrem Freund, mit dem sie auch zusammen wohnt, keine weiteren Angehörigen in der näheren Umgebung hat, die sie bei der Betreuung des Kindes unterstützen könnten. Sie wendet sich an ihre Ausbilderin Fr. M., zu der sie ein sehr gutes Verhältnis hat und schildert ihr ihre derzeitige Situation.


Fr. M., die zeigt Nina an welche Beratungsstellen sie sich wenden kann. Im Verlauf der Beratung erfährt Nina von möglichen finanziellen und sozialen Hilfsangeboten, ihren Rechten als werdende Mutter und erhält Informationen bezüglich Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und Kosten der Entbindung. Zudem erhält sie weitere Ansprechpartner, bei denen sie weitergehende Angebote wie die Kindesbetreuung in die Wege leiten kann. Gemeinsam mit ihrer Ausbilderin werden auch die Tätigkeiten abgestimmt, die Nina im Verlauf ihrer Schwangerschaft nicht mehr ausüben kann, wie bspw. das Heben von schweren Gegenständen.

Die Kontaktdaten der entsprechenden Beratungsstellen finden Sie unter Schwangerschaftsberatung.


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Finanzielle Hilfen für Auszubildende


Berufsausbildungsbeihilfe (BaB)

Auszubildende, die eine betriebliche oder schulische Ausbildung durchlaufen, haben die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit zu beziehen. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.


Voraussetzung: Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, da deren Wohnort zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt ist, erhalten BAB.

Dauer: BAB wird für die Dauer der Berufsausbildung gezahlt. Der BAB-Antrag muss rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung gestellt werden. Wird ein Antrag erst nach Ausbildungsbeginn gestellt, wird BAB rückwirkend längstens ab Beginn des Monats in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.

Höhe der BAB: die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung während der Ausbildung (z.B. Wohnheim für Azubis oder eigene Wohnung). Eigenes Einkommen der Auszubildenden wird voll angerechnet. Einkommen der Ehepartner/ Lebenspartner und der Eltern wird nur dann angerechnet, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. (BAB-Rechner finden Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de)

Kontakt:

Agentur für Arbeit

Anschrift: Hafenstraße 18 - 66111 Saarbrücken
Telefon: 0180 15 55 111

Website: www.arbeitsagentur.de


Das Antragsformular wird bei der Agentur für Arbeit angefordert. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Personalausweis, abgestempelter Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Nachweis über Geschwister (z.B. Geburtsurkunde) und Einkommensnachweis der Eltern/Ehepartner/Lebenspartner.


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Schulische Schwierigkeiten / Begleitung während der Ausbildung


Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Voraussetzungen: Die abH können folgende Gruppen von Auszubildenden erhalten:


lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die ohne diese Förderung
ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder
die Ausbildung nicht fortsetzen oder erfolgreich beenden oder
nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen können
Auszubildende, bei denen ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen
ein Abbruch der Ausbildung droht
Seit 1. April 2012 kann auch eine Zweitausbildung mit abH gefördert werden. Voraussetzung ist,
dass diese zu einer dauerhaften Eingliederung am Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Jugendliche/junge Erwachsene während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ), wenn
hierdurch die Chancen auf einen anschließenden Übergang in Ausbildung verbessert werden


Verfahrensablauf:
Die abH können Sie als Arbeitgeber oder Ihre Auszubildenden selber bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Diese prüft im Rahmen eines Beratungsgespräches mit den Auszubildenden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.


Erforderliche Unterlagen für den Beratungstermin: (jeweils als Kopie)

unterschriebener Ausbildungsvertrag bzw. EQ-Vertrag
Erklärung des Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetriebs zur Begründung des Antrags
Abschluss-Zeugnis der letzten Schule
aktuelles Berufsschulzeugnis
bei ausländischen Auszubildenden zusätzlich: Aufenthaltstitel

Kontakt:

Agentur für Arbeit

Anschrift: Ludwigstraße 10 - 66740 Saarlouis
Telefon : 0800 45 55 50
E-Mail: saarlouis@arbeitsagentur.de
Website: www.arbeitsagentur.de
Assistierte Ausbildung (AsA)

Ziel der Assistierten Ausbildung ist der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreicher Abschluss und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.


Zielgruppe:
Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen die die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen.

Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters..

Leistungen für Betriebe und Auszubildende:

Ihre Auszubildende erhalten Hilfen
zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
zur Förderung Fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Ihr Betrieb erhält
die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung
der Ausbildung und
die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.


Die Teilnahme an AsA kann zu jeden Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase beinhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie im entsprechenden Flyer.

Kontakt:

Agentur für Arbeit

Anschrift: Ludwigstraße 10 - 66740 Saarlouis
Telefon : 0800 45 55 520
E-Mail: saarlouis@arbeitsagentur.de
Website: www.arbeitsagentur.de


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VerA - Stark durch die Ausbildung

Das kostenfreie Angebot der Initiative VerA richtet sich an alle, die im Ausbildungsunternehmen, in der Berufsschule oder im persönlichen Umfeld auf Schwierigkeiten stoßen oder sogar überlegen, ihre Lehre abzubrechen. VerA hilft bei allen Ausbildungen: dualen Ausbildungen im Betrieb, schulischen Ausbildungen, Umschulungen oder Maßnahmen der Berufsvorbereitung.


Um jeden jungen Menschen kümmert sich ein Ausbildungsbegleiter ganz persönlich. VerA-Ausbildungsbegleiter beantworten fachliche Fragen, begleiten Übungen für die Berufspraxis, unterstützen die Vorbereitung auf Prüfungen, kümmern sich um den Ausgleich sprachlicher Defizite, fördern die soziale Kompetenz und Lernmotivation und stärken das Vertrauensverhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder. Das Tandem führt der Senior Experten Service (SES) zusammen. Alle Senior Expertinnen und Experten sind Fach- und Führungskräfte im Ruhestand und ehrenamtlich aktiv. Daher können sie flexibel auf den Auszubildenden eingehen. Wie lange und wie oft sich der Jugendliche mit seinem Begleiter trifft und welche Themen im Mittelpunkt stehen, hängt von seinen Bedürfnissen ab. Die Begleitung ist zunächst für 12 Monate vorgesehen, kann aber bis zum Ende der Ausbildung dauern. Viele Auszubildende schätzen die zeitliche Flexibilität und vereinbaren Treffen am Abend oder Wochenende.


Eine Ausbildungsbegleitung kann über das Kontaktformular auf www.vera.ses-bonn.de angefordert werden. Bei VerA melden können sich Auszubildende, aber auch Betriebe, Kammern, Berufsschulen oder Eltern. Voraussetzung für die Ausbildungsbegleitung ist das Einverständnis des Auszubildenden.

Der Senior Experten Service (SES) – eine der größten deutschen Ehrenamtsorganisationen für Fach- und Führungskräfte – hat im Jahr 2008 zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Industrie, des Handwerks und der freien Berufe die Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt im Rahmen der Initiative Bildungsketten (www.bildungsketten.de).

Kontakt:

VerA – Stark durch die Ausbildung

Ansprechpartner: Herr Peter Mertz (Regionalkoordinator)
Anschrift: Tiergartenstraße 24 - 66740 Saarlouis
Telefon : +49 (0 68 31) 16 66 14 4
Telefon (Zentrale): +49 (0228) 26 09 04 0
E-Mail: saarland@vera.ses-bonn.de
Website: www.vera.ses-bonn.de


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Unterstützung durch die Handwerkkammer des Saarlandes


Ausbildung
Alle wichtigen Formulare, Verträge und Bescheinigungen finden Sie unter der Rubrik: Formulare


Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Die HWK kann unter bestimmten Voraussetzungen die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Abschlüsse feststellen. Eine vorherige (unverbindliche und kostenlose) Beratung wird dringend empfohlen:
http://www.hwk-saarland.de/ausbildung/berufsanerkennung.html


Ergänzende überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Die duale Ausbildung im Handwerk vermittelt praktische Kenntnisse im Betrieb und theoretische in der Schule. Ergänzt wird dieses System im Handwerk durch die „ergänzende überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“.
http://www.hwk-saarland.de/ausbildung/ueberbetriebliche_lehrlingsunterweisung


Gesellenprüfung
Der Abschluss einer Ausbildung ist die Gesellenprüfung. Informationen zur Organisation, Zulassung, Terminen, dem Leistungswettbewerb für die Besten und dem weiteren Weg nach der Prüfung unter:
http://www.hwk-saarland.de/ausbildung/pruefungen.html


Fördermöglichkeiten für Auszubildende
In Weiterbildung muss man investieren: Zeit, Fleiß und auch Geld. Zumindest finanziell kann man sich aber auch fördern lassen. Programme und Ansprechpartner unter:
http://www.hwk-saarland.de/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten


Beratung für Handwerksbetriebe
Beratungen durch die Handwerkskammer gibt es zu nahezu allen Themen, kompetent, verlässlich, schnell und für Mitglieder natürlich kostenlos. Die Berater und ihre Themen finden Sie unter:
http://www.hwk-saarland.de/beratung/beratungsteam.html


Weiterbildung im Handwerk
Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind im Handwerk Alltag. Karriere und persönliche Entwicklung ist ein Element der Beruflichen Bildung und Informationen dazu gibt es unter:
www.wissen-nach-plan.de



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Verhaltensregeln für Auszubildende während der Ausbildung


Viele Schwierigkeiten entstehen während einer Ausbildung durch Fehlverhalten der Auszubildenden. Bei wiederholten Fällen kann dies zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung führen. Damit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die richtigen Verhaltensregeln bekannt sind, können ihnen diese zum Beginn der Ausbildung als „Merkblätter“ ausgehändigt werden.

Merkblatt Verhalten im Betrieb


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Wichtige Gesetzestexte


Hier finden Sie wichtige gesetzliche Grundlagen zu den häufigsten Fragen während einer Ausbildung.


Jugendarbeitsschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html


Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/


Arbeitsstättenverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html


Mindestlohn:
http://www.der-mindestlohn-gilt.de



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